Wie viel an Zulagen gibt es pro Jahr? Wann beginnt die Auszahlung der Riester-Rente? Diese und mehr Fragen werden hier in den Riester-FAQs beantwortet…

Wie hoch sind die jährlichen Zulagen?

Im Jahr 2008 wurde die höchste Zulagenstufe gezündet. Demnach gibt es aktuell jedes Jahr folgende Zulagen:

  • 154 Euro pro Jahr für Ledige
  • 308 Euro pro Jahr für Verheiratete
  • 185 Euro pro Jahr für jedes bis 2007 geborene Kind
  • 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene Kind
  • 200 Euro im ersten Riester Jahr für junge Sparer (unter 25 Jahre)

Eine Beispielrechnung: Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern (geboren 2005 und 2008) erhält jedes Jahr eine staatliche Zulage von 793 Euro. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Um die volle Zulage zu erhalten, muss jedes Jahr ein Mindestbeitrag eingezahlt werden. Dieser beträgt vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.

Kann man die Zulage auch ohne Einzahlung erhalten?

Ja, das ist möglich, und zwar für so genannte „mittelbar föderfähige Ehepartner“. Konkret bedeutet dies: Ist beispielsweise der berufstätige Ehemann ein Riester-Sparer und zahlt den gesetzlichen Mindestbeitrag für die Riester-Rente ein, so kann die Ehefrau einen reinen Zulagenvertrag abschließen. Achtung: Der Gesetzgeber hat dem eine Riegel vorgeschoben und verlangt nun einen Eigenanteil von 60 Euro jährlich!

Auch hier ein Rechenbeispiel: Die Ehefrau hat fünf Kinder (davon eines 2009 geboren) und schließt einen reinen Zulagenvertrag ab. Dafür erhält sie jedes Jahr 1194 Euro pro Jahr vom Staat geschenkt, also jeden Monat rund 100 Euro. Der Betrag setzt sich zusammen aus der Zulage von 154 Euro für die Ehefrau selbst, vier mal 185 Euro für die bis 2007 geborenen Kinder und 300 Euro für das 2009 geborene Kind. Ihr Eigenanteil liegt bei 60 Euro im Jahr, also weniger als fünf Prozent der Fördersumme. Der Ehemann wiederum erhält für seinen Vertrag järlich zusätzlich die Zulage von 154 Euro. Das Beispiel belegt: Riestern lohnt sich für Familien mit Kindern auf jeden Fall.

Wie sicher ist das eingezahlte Geld?

Das eingezahlte Geld ist komplett abgesichert: Zum einen muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren. Der Sparer bekommt also mindestens die Summe zurück, die er auch eingezahlt hat. Zum anderen ist das Riester-Guthaben pfändungssicher und wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes zwei (ALG II) nicht mit angerechnet. Das unterscheidet die Riester-Rente auch deutlich von anderen Altersvorsorge-Verträgen. Wer beispielsweise eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, muss diese im schlimmsten Fall kündigen und das Geld entnehmen, bevor er ALG II erhält.